Corona-Informationen

Auf der Homepage des Kultusministeriums sind aktuelle Neuigkeiten vorhanden. Wir versuchen Sie auch auf der Homepage über Neuigkeiten zu informieren. Die wichtigsten Informationen geben wir an Sie auch per Mail weiter.

 

Kultusministerium

 

Häufige Fragen und Antworten

 

Und was passiert jetzt? Handlungsfaden Quarantäne

 

Vorgaben für Grundschulen in BW

 

Basis- und Warnstufe

  • Unterricht nach Stundenplan
  • In den Grundschulen entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer.
  • Für Lehrpersonen entfällt die Maskenpflicht ebenso, außer sie können den Abstand von 1,5m nicht einhalten. 
  • Im restlichen Schulgebäude tragen die Kinder weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz
  • Singen im Unterricht: Ohne Maske mit 2m Abstand möglich. Mit Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. 
  • Auf dem Pausenhof gilt keine Maskenpflicht.
  • Die Testpflicht gilt weiterhin als Voraussetzung zur Unterrichtsteilnahme
  • Sport im Klassenverbund ist gestattet.
  • Tagesausflüge im Klassenverbund sind erlaubt

Zutritt zur Schule nur mit 3G-Regel.

 

Alarmstufe

Mit Eintritt in die "Alarmstufe" tritt die allgemeine Maskenpflicht für alle Personen im Schulgebäude wieder in Kraft. 

Auf dem Pausenhof gilt keine Maskenpflicht, wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

Ansonsten gelten weiterhin die Vorgaben der Basis- und Warnstufe.

 

 

Schreiben Kultusministerium Schuljahr 21/22

 

Aktuelles Schreiben KU (01.04.2022)

 

Aktuelles Schreiben KU (19.03.2022)

 

Aktuelles Schreiben KU (24.02.2022)

 

Aktuelles Schreiben KU - Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien (05.01.2021)

 

Aktuelles Schreiben KU (07.12.2021)

 

Quarantäne-Regeln (29.11.2021)

 

Aktuelles Schreiben KU (26.11.2021)

 

KU - Hinweis zu schulischen Veranstaltungen (16.11.2021)

 

Schreiben zum Eintritt in die Alarmstufe (10.11.2021)

 

Aktuelles Schreiben KU Oktober '21 (15.10.2021)

 

Aktuelle Regelung Schulen BW (13.09.21)

 

Corona Verordnung Schule und Kita (27.08.21)